Bäume schneiden im Herbst – mit diesen Akku-Astsägen

2022-11-14 15:06:18 By : Ms. Bella Zhang

Viele Bäume sollten im Herbst und Winter zurückgeschnitten werden. Lesen Sie hier, welche Baumarten geschnitten werden sollen und warum eine Akku-Astsäge dabei hilft.

Hinweis an unsere Leser: Wir erstellen Produktvergleiche und Deals für Sie. Um dies zu ermöglichen, erhalten wir von Partnern eine Provision. Für Sie ändert sich dadurch nichts. Für Hobbygärtner, Baumpfleger sowie -besitzer beginnt im Herbst eine wichtige Phase. Denn in diesen Monaten ist die optimale Zeit, um viele Bäume zu schneiden und sie von lästigen Ästen zu befreien. Der Baumschnitt wirkt sich positiv auf das Wachstum der Bäume aus. Für viele Hobbygärtner ist das Schneiden der Obstbäume jedoch ein Buch mit sieben Siegeln. Neben der richtigen Herangehensweise ist auch das richtige Werkzeug für den optimalen Baumschnitt erforderlich. Wir erklären, worauf Sie beim Schneiden der Bäume im Herbst achten sollten und stellen Ihnen zudem einige Akku-Astsägen vor.

Der Herbst ist der beste Zeitpunkt, um heimische Laub- und Nadelgehölze zu schneiden, so das Gartenjournal. Hierbei sind insbesondere Baumarten betroffen, die stark zum Bluten neigen. Ahornbäume, Birken, Pappeln und manche Obstsorten gehören dazu. Doch beim Obstbäume schneiden im Herbst sollten Sie bedenken, dass der einsetzende Frost diesen schaden kann. Auch bei nassem oder feuchtem Wetter sollten Bäume nicht geschnitten werden, sonst werden Pilzkrankheiten gefördert.

Wer seine Obstbäume auf Vordermann bringen möchte, sollte dieses Gesetz unbedingt kennen: § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass Bäume, Hecken und Sträucher zwischen dem 1. März und 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Damit will man wildlebende Tiere schützen. Der Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Dennoch gibt es Ausnahmen in der Gartenarbeit, worunter auch das Schneiden von Obstbäumen fällt. Form- und Pflegeschnitte sind auch noch nach dem 1. März erlaubt. Gegen den pflegenden Obstbaumschnitt hat das Bundesnaturschutzgesetz also keine Einwände. Maßnahmen, die von einer Behörde angeordnet werden, sind ebenso erlaubt wie das Entfernen von kranken Obstbäumen. Na dann, gut Schnitt!

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